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HWG Kurier Peine - Winter 2016

Vermieterbescheinigung wurde zum 1. November 2016 vereinfacht

Vermieterbescheinigung wurde zum 1. November 2016 vereinfacht

Vermieter müssen Auszug des Mieters nicht mehr bestätigen

Erst zum 1. November 2015 ist das neue Meldegesetz in Kraft getreten, nach dem Vermieter ihren Mietern den Ein- und auch den Auszug bestätigen müssen. Nun ist die Regulierung vereinfacht worden.Änderungen bei der Vermieterbescheinigung seit dem 1.11.2016Unter anderem entfällt die Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Auszug zu bescheinigen, sodass Vermieter nur noch beim Einzug eine Bestätigung ausstellen müssen.Denn der mit der Wohnungsgeberbestätigung verbundene hohe Verwaltungsaufwand könne im Fall einer Abmeldung nicht damit gerechtfertigt werden, dass damit Scheinanmeldungen verhindert werden.Das Änderungsgesetz enthält auch eine Klarstellung zum Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung. Sind Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch, soll nur der Name des Eigentümers, nicht aber des-sen Anschrift genannt werden. Weiterhin angegeben werden müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers.Nach der bisherigen Regelung kann der Wohnungsgeber die Bestätigung auch elektronisch abgeben, aber es war nach der bisher gültigen Fassung des Gesetzes unklar, ob dies nur gegenüber der Meldebehörde oder auch gegenüber dem Mieter möglich ist. Das Änderungsgesetz sieht nun darüber eine Klarstellung vor. Demnach kann eine elektronische Wohnungsgeberbestätigung nur gegenüber der Meldebehörde abgegeben werden. Gegenüber dem Mieter kann der Wohnungsgeber die Bestätigung nur schriftlich abgeben.Folgen für VermieterDie Gesetzesänderung senkt für Vermieter und Mieter wenigstens etwas den bürokratischen Aufwand. Einigen Vermieter ist noch nicht bewusst, dass sie seit Ende des vergangenen Jahres wieder eine Vermieterbescheinigung ausstellen müssen. In der Regel gibt darüber auch der Internetauftritt der Meldebehörden der jeweiligen Gemeinde Auskunft.Quelle:

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