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Ab 2017: Etikett für alle alten Heizungen Pflicht

Ab 2017: Etikett für alle alten Heizungen Pflicht

Seit dem 1. Januar 2016 gilt das geänderte Effizienz-Etikett für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind. Der englische Begriff für Etikett lautet „Label“, daher wird vielfach vom „Heizungslabel“ gesprochen. Es soll Verbraucher kostenfrei über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizung informieren. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind nun ab 2017 verpflichtet, diejenigen Heizgeräte, die noch kein Etikett haben, im Rahmen der Feuerstättenschau mit einem Label zu versehen.Welche Heizgeräte sind betroffen?Nach EnVKG 2016, § 1 wird das Altanlagenlabel an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe, die eine Nennleistung von bis zu 400 Kilowatt besitzen, angebracht.Wie sieht das Etikett für Alt-Heizungen aus? Welche Informationen enthält es?Die Heizungsetiketten werden ab 2016 nach dem nachstehend abgedruckten Muster erstellt, dieses informiert über den Effizienzzustand des Heizkessels. Dieser wird in einer Skala von A++ bis G eingeordnet. Ab der Kategorie C gelten die Anlagen gemeinhin als ineffizient. Die Verbraucher erhalten über das nationale Heizungslabel eine kostenfreie Erstinformation und ergänzende Informationen über weitergehende Energieberatungsangebote und Investitionszuschüsse.

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Was wird mit dem Label bezweckt?

Der Bund erwartet, dass aufgrund des Gesetzes die Austauschrate bei Heizgeräten auf 3,7 Prozent pro Jahr steigen wird. So wird durch einen Heizkesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser eine durchschnittliche Endenergieeinsparung von 15 Prozent und 3600 Kilowattstunden pro Jahr sowie für Mehrfamilienhäuser von 10 Prozent pro Jahr angenommen.

Wer bezahlt den Kennzeichnungs-Aufwand für die alten Heizungen?

Die Eigentümer und Mieter von betroffenen alten Heizungen erhalten die Etiketten kostenfrei angebracht. Sie müssen allerdings dulden, dass ein berechtigter Fachmann sich das Gerät ansieht und das passende Etikett anbringt. Wenn der Schornsteinfeger oder ein anderer Ausstellungsberechtigter das Etikett an dem Heizkessel angebracht hat, darf es nicht mehr entfernt werden.

Besteht eine Pflicht zum Kessel austausch bei schlechten Werten?

Aus dem Etikett kann keine Austauschverpflichtung abgeleitet werden. Es obliegt allein dem Eigentümer zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen im Anschluss an das Etikettieren getroffen werden sollen.

Quelle Grafik und Text (auszugsweise):