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HWG Kurier Peine 03/2018

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit Jahresbeginn habe ich die hauptamtliche Geschäftsführung des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins für Stadt und Kreis Peine übernommen. Dieser Verein wurde vor 113 Jahren am 2. April 1905 in der damaligen Unionsschänke am Echternplatz von etwa 100 Peiner Bürgern zum Schutze des privaten Hauseigentums ins Leben gerufen. In dieser Tradition helfen wir unseren inzwischen über 1800 Mitgliedern auch heute bei allen Fragen „rund um die Immobilie“. Als neue Geschäftsführerin freue ich mich, Ihnen für Ihre Anliegen als erste Ansprechpartnerin zur Seite zu stehen, unterstützt von drei erfahrenen Rechtsanwälten.Privates Hauseigentum bereitet zwar viel Freude, ist aber nicht selten mit Problemen behaftet, die einer schnellen Lösung bedürfen. Es ist für mich eine spannende Herausforderung, die vielfältigen Dienstleistungen unseres Vereins in einer Zeit des digitalen Wandels für unsere Mitglieder weiter auszubauen. Wenn Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik zu unserer Arbeit haben, dann teilen Sie mir diese jederzeit über Telefon, Mail oder im Gespräch in unserer Geschäftsstelle mit, damit wir gemeinsam unseren Verein weiterentwickeln können.Private Hauseigentümer sind für eine funktionierende Wohnraumversorgung die wichtigste Stütze. Sie stellen dem Wohnungsmarkt zwei Drittel der über 20 Millionen Mietwohnungen zur Verfügung. Das restliche Drittel steht im Eigentum von Wohnungsgenossenschaften, öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen. Wenn in manchen besonders nachgefragten Großstädten, aber auch in diversen kleineren Universitätsstädten mittlerweile wieder ein Wohnungsmangel aufgetreten ist, lässt sich dieser nicht durch weitere regulatorische Eingriffe, sondern nur durch den Bau möglichst vieler neuer Wohneinheiten lösen. Immerhin ist die jetzt von CDU/CSU und SPD vereinbarte Unterstützung von Familien durch das geplante Baukindergeld und das Vorhaben, Ersterwerber bei der Grunderwerbsteuer entlasten zu können, ein Schritt in die richtige Richtung.In jeder Ausgabe unserer Vereinszeitung versuchen wir ein unsere Mitglieder besonders interessierendes Schwerpunktthema zu behandeln. In dieser Ausgabe gehen wir auf den Seiten 10 und 11 der Frage nach, inwieweit eine begonnene Demenz die Testierfähigkeit des Erblassers beeinträchtigen und dadurch zur Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung führen kann.Baldige schöne Frühlingstage wünscht IhnenIhre Eva-Maria KroppGeschäftsführerin des HWG Peine

HWG Kurier Peine 03/2018