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Ein absolutes Muss für jeden: Die Privathaftpflichtversicherung

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Fotos: www.klimatherm.de

Privathaftpflicht

Von Olaf Sperling, Dipl.-Ökonom und Versicherungsfachwirt in Peine Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Denn jeder ist zum Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet, wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden an ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum oder Vermögen zugefügt hat. Dies kann leicht geschehen, denn auch Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit gehören dazu und können schwerwiegende Folgen haben.Leichtsinn kann schnell zu einer finanziellen Katastrophe führenEin Radfahrer, der während der Fahrt auf sein Smartphone schaut und möglicherweise auch noch Kopfhörer trägt und dadurch einen schweren Unfall verursacht, haftet für alle entstehenden Schäden. Ohne Versicherungsschutz ist man in so einem Fall schnell für den Rest seines Lebens wirtschaftlich ruiniert. Aber auch der Brand in der Mietwohnung, ausgelöst durch eine vergessene Kerze, kann schnell in der finanziellen Katastrophe enden.Die private Haftpflicht (PHV) schützt die versicherte Person vor Schadensersatzansprüchen, die aus solchen Fällen resultieren. Versichert ist im Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens. Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur die Prüfung der Haftung und die Befriedigung der berechtigten Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer die entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Es handelt sich also gleichzeitig um eine passive Rechtsschutzversicherung.In den Details unterscheiden sich die Angebote auf dem Markt jedoch erheblich. In der Folge finden Sie die wichtigsten Bausteine, die in der Regel mit abgedeckt sein sollten:AusfalldeckungUnter einer Forderungsausfalldeckung versteht man die Absicherung eigener Schadensersatzforderungen für den Fall, dass der Schuldige nicht zahlen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Schadenverursacher keine PHV besitzt und auch anderweitig über kein Vermögen verfügt. Da nur etwa 70 Prozent der Bevölkerung eine PHV haben, kann dies schnell passieren. Noch besser ist eine erweiterte Ausfalldeckung. Die deckt nicht nur Schäden, die üblicherweise durch eine PHV gedeckt sind, sondern auch darüber hinaus gehende Schäden, z. B. durch Tierbisse oder Unfälle mit einem nicht versicherten Kraftfahrzeug.Gefälligkeitsschäden/NachbarschaftshilfeGrundsätzlich besteht kein Schadensanspruch, wenn eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung einen Schaden (Gefälligkeitsschäden) zufügt. Helfen Sie also Ihrem Freund beim Umzug oder Renovieren und es passiert ein Malheur, hat Ihr Freund keinen Anspruch auf Schadensersatz. Da bleibt immer ein schlechtes Gefühl, Sie wollten ja helfen. Um dies zu vermeiden, sollten in Ihrer PHV Schäden aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert sein.Sachschäden an der MietwohnungAuch dieser Bereich ist nicht generell mitversichert und muss explizit über eine Zusatzklausel in den Versicherungsumfang der PHV eingeschlossen werden.Besonders wichtig für Familien: Schäden durch KinderGrundsätzlich können Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr teilweise bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar gemacht werden. Verziert das fünfjährige Kind das Auto des Nachbarn mit einem Stein, haften die Eltern, aber nur dann, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies ist dann nicht der Fall, wenn z. B. aus einer Spontanhandlung des Kindes der Schaden trotz Anwesenheit eines Elternteils nicht verhindert werden konnte. Aber selbst wenn formal kein Anspruch des Nachbarn auf Schadensersatz besteht, bleibt meist die moralische Verpflichtung gegenüber dem Geschädigten. Hier hilft eine entsprechende Zusatzklausel.Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haften übrigens bereits selbst je nach Entwicklung Ihrer Einsichtsfähigkeit in ihr Tun oder Unterlassen. Im Rahmen der Familien- PHV sind unverheiratete Kinder so lange mitversichert, wie sie sich in einer beruflichen Erstausbildung befinden, bei einigen Gesellschaften sogar im Rahmen einer sich unmittelbar anschließenden Zweitausbildung (Lehre + Studium).Schäden durch TiereSchäden durch Kleintiere wie z. B. Katzen sind über die PHV mitversichert. Hunde- und Pferdehalter aber benötigen eine separate Tierhalterhaftpflicht (Versicherungspflicht für Hundehalter in Niedersachsen).Lassen Sie sich kompetent beratenDie Fragen nach möglichen Haftungsfallen sind umfänglich und komplex. An dieser Stelle können nur die wesentlichen Aspekte dargestellt werden. Damit eine wirklich bedarfsgerechte Absicherung erfolgt, ist eine genaue Bestandsaufnahme erforderlich. Altverträge sollten regelmäßige auf ihre Aktualität geprüft werden. Holen Sie sich dafür kompetenten Rat bei einem Fachmann. Denn Lücken können im schlimmsten Fall zum wirtschaftlichen Ruin führen.

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Wohnklimamessgerät als Grundausstattung

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Das Wohnklimamessgerät der Firma Klimatherm wird in unserer HWG Geschäftsstelle vorgehalten. Bei diesem Gerät handelt es sich um einen elektronischen Thermo-Hygrometer zur Messung und Anzeige der Raumtemperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit. Es ist ein ideales Hilfsmittel, um durch richtiges Heizen und Lüften während der Heizperiode mit sparsamem Heizenergieeinsatz ein behagliches und gesundes Wohnklima herzustellen.

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Durch die Dauermessung und Anzeige von Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie durch die im Vergleich zu mechanischen Thermo-Hygrometern schnelle Reaktionszeit der eingebauten elektronischen Messsonden wird das Raumklima ständig kontrolliert und angezeigt. Eine rote Leuchtdiode gibt optisch den Hinweis, wann die Räume spätestens gelüftet werden müssen. Abweichungen vom Normal- beziehungsweise Behaglichkeitszustand können sofort durch Heizen und Lüften korrigiert werden, sodass Feuchtigkeitsschäden wie Stock fl ecken und Schimmelpilz aufgrund zu hoher Luftfeuchtigkeit gar nicht erst auftreten sollten.

Preis: 25 Euro pro Stück – ein ideales Geschenk an Ihren Mieter zum Einzug!