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Neue Rechtsprechung

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Foto: Valerii Zan/123RF

Notwegerecht über NachbargrundstückEin Überfahrrecht über das Nachbargrundstück als Notwegerecht ist dann nicht gegeben, wenn der Grundstücksnutzer auch über die Grundstücksrückseite von der dortigen Straße, wenn auch nur über eine steile Treppe, zu seinem Anwesen gelangen kann (BGH, Az. VZR 116/15).Kündigungsrecht bei Überbelegung der WohnungDie Überbelegung einer Wohnung, die nach Abmahnung zur Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs berechtigt, ist dann gegeben, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder weniger als zwölf Quadratmeter entfallen. Dieses gilt auch dann, wenn die Überbelegung erst durch Geburt von Kindern oder die Aufnahmen von Familienangehörigen eingetreten ist (AG München, Urt. v. 29.04.2015, 415 C 3152/15). Im Rahmen einer Interessenabwägung sollte vermieterisch zusätzlich dargelegt werden, ob dem Vermieter oder anderen Hausbewohnern durch die Überbelegung Nachteile entstehen (so BVerfG WuM 1994 S. 119).Vogelfütterung aus der MieterwohnungDas Aushängen von Futterglocken oder das Ausstreuen von Vogelfutter für Singvögel auf Außenfensterbänken im Winter kann vom Vermieter nicht untersagt werden. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter das Füttern von Tauben aus seiner Mietwohnung nicht einstellt (LG Berlin, Az. 65 S 540/09 u. AG Nürnberg, Az. 14 C 7772/15).Gesundheitsgefahr kann fristlose Kündigung ausschließenAuch wenn der Mieter seine Vertragspflichten erheblich verletzt, kann eine Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 543 Abs. 1 BGB dann ausgeschlossen sein, wenn aufseiten des Mieters schwerwiegende persönliche Härtegründe vorliegen, die einen Umzug unzumutbar erscheinen lassen. Es sind jeweils alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen (BGH, Urt. v. 09.11.2015, VII ZR 73/16).Fehlende Telefonverbindung rechtfertigt MietminderungWohnen umfasst alles, was zur zeitgemäßen Benutzung der gemieteten Räume als Lebensmittelpunkt gehört. Für die Telefonverbindung bzw. den Internetanschluss ist der Mieter einer Wohnung ab der Steckdose selbst zuständig. Doch das Kabel bis zu dieser Buchse fällt in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Eine defekte Telefonleitung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung von 10 Prozent rechtfertigt. Wenn es erforderlich sei, müsse der Eigentümer dem Netzanbieter zum Reparieren der Leitung Zugang zu seinem Objekt gewähren (LG Essen, Urt. v. 21.07.2016, 10 S 43/16).Keine Kündigung auf VorratFür eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss sich der Nutzungswunsch des Begünstigten so weit verdichtet haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Eine Kündigung auf Vorrat ist nicht möglich. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist (BGH, Urteil v. 11.10.2016, VIII ZR 300/15).

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