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Willkommen in der Gemeinde Ilsede

Der Rundum-Reise-Service Marion Ludwig in Groß Ilsede findet für Jeden den Traumurlaub

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Das Rundum-Reise-Service-Team (von links): Rauthgundis Harnagel, Heike Schernich, Britta Reinheimer, Delia Ebersberger, Marion Ludwig und Volker Burgdorf. Foto: privat 

Rundum-Reise-Service Marion Ludwig in Groß Ilsede

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude, ganz besonders, wenn es dabei um das Entdecken der Welt geht. „Planen Sie schon jetzt gemeinsam mit uns Ihren Sommerurlaub und profitieren Sie von den besten Frühbucher rabatten“, sagt Tourismusfachwirtin Marion Ludwig, Inhaberin des Rundum-Reise-Service an der Gerhardstraße 46 in Groß Ilsede.Ob Kreuzfahrt, Städtetrip, Familienurlaub oder Studienreise – Ludwig und ihr Team suchen passende Angebote heraus und haben zudem viele eigene Erfahrungen, Informationen und neue Reiseerlebnisse parat. Wer zum Beispiel ab Braunschweig fliegen möchte, kann exklusiv mit „DER SCHMIDT“ zum Beispiel Italien erkunden mit deutschsprachiger Reisebegleitung.Kreuzfahrer können im Rundum-Reise-Service neue Reisedimensionen buchen. Dubai oder New York, Sri Lanka, Bali oder Südafrika – Weltstädte und Badeaufenthalte, kombiniert in einer Reise mit Erlebnis-Kreuzfahrt, sind aktueller Trend. Und wer einfach nur mal einen Tag ausspannen und „ins Blaue“ fahren möchte, für den hat die Tourismusfachwirtin vielfältige Bus- Tagesfahrten mit Schmidt-Reisen Salzgitter im Angebot. „So individuell Ihre Urlaubswünsche sind, wir hören gespannt zu, recherchieren und bringen Sie mit Leidenschaft und Erfahrung an Ihr Reiseziel“, sagt Ludwig. bik

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Digitaler Nachlass – schon daran gedacht?

Anwalt Gunther Schnerwitzki betreibt Kanzlei im Park im Gewerbepark Groß Bülten

Gunther Schnerwitzki berät Mandanten zum Thema digitaler Nachlass. Foto: privat
Gunther Schnerwitzki berät Mandanten zum Thema digitaler Nachlass. Foto: privat
Gunther Schnerwitzki ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erb-, Familien-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Seit vielen Jahren berät er erfolgreich Privatmandanten und mittelständische Unternehmer im Großraum Peine/Hildesheim/Braunschweig/Hannover und vertritt Ihre Belange vor Gericht.

Das Erbrecht kennt viele Facetten und Verästelungen. Eine immer wichtigere ist in diesem Zusammenhang der digitale Nachlass. Der Gesetzgeber schafft es in vielen Fällen nicht, den sich immer schneller werdenden Veränderungen anzupassen. Eine wesentliche Veränderung der heutigen Zeit ist die zunehmende Digitalisierung.

Bislang haben sich nur wenige Gerichtsurteile mit dem Thema des digitalen Nachlasses beschäftigt.

Eine gesetzlich rechtssichere Lösung für die Vererblichkeit der Inhalte bei Facebook & Co. existiert bisher nicht. „Bei der Beratung von Mandanten, die ihr Testament aufsetzen wollen, lege ich stets größten Wert auf eine individuell passende Lösung. Dabei spielen zunehmend auch die digitalen Werte und Inhalte eine Rolle“, sagt Gunther Schnerwitzki und fügt hinzu: „Die Frage, wie und ob diese nach dem Tod eines Menschen erhalten bleiben sollen, wird in der Zukunft eine immer stärkere Rolle spielen. Eine passgenaue und zufriedenstellende Lösung setzt auch eine Auseinandersetzung mit diesem im wichtiger werdenden Teil des heutigen Lebens voraus.“

Wünschen Sie eine Beratung? Zögern Sie nicht, Kontakt mit Gunther Schnerwitzki aufzunehmen. bik

Haushaltshilfe bis zu 125 Euro monatlich für Pflegebedürftige möglich

Hauskrankenpflege Gloger in Ilsede informiert über Entlastungsleistungen

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Christina Gloger informiert über die Entlastungsleistungen. Foto: privat

In den eigenen vier Wänden müssten die Gardinen längst einmal wieder gewaschen, die Fenster geputzt und die Fußböden gereinigt werden. Verschiedene Besorgungen werden aufgeschoben, weil sich gerade keiner der Nahestehenden darum kümmern kann, und ein Spaziergang ohne Hilfe ist allein nicht mehr möglich. Viele Pflegebedürftige, die zu Hause leben und einen Pflegegrad haben, kennen diese Umstände. Dabei muss das nicht sein.

Denn: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. „Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde 2017 der sogenannte Entlastungsbetrag auf monatlich 125 Euro festgesetzt.

„Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1“, informiert Christina Gloger, Geschäftsführerin der Hauskrankenpflege Gloger und fügt hinzu: „Neben dem festgestellten Pflegegrad gilt als Voraussetzung, dass die Leistungen von einem anerkannten Pflegedienst wie uns erbracht werden müssen. Unser Team kann Haushaltsdienstleistungen erbringen, beispielsweise auch Vorlesen oder Spaziergänge begleiten, und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Eine private Putzfrau kann diese Entlastungsleistungen leider nicht abrechnen.“

Die Entlastungsbeträge können aber auch für notwendige Tagespflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. „Sie tragen dazu bei, Angehörige oder andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Rahmen der Ansprüche nach § 45 b SGB XI“, sagt Gloger. bik

Weitere Informationen erteilt die Hauskrankenpflege Gloger unter der Telefonnummer: 05172/12930.