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Videobotschaft aus dem Jenseits? Vorsicht geboten!

Videobotschaft aus dem Jenseits? Vorsicht geboten!

Der Peiner Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Malte Gladis, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, stellt aktuelle Informationen des Deutschen Forums für Erbrecht vor:Immer mehr Erblasser überlegen, nicht nur ein Testament zu errichten, sondern zugleich eine Videobotschaft für ihre Liebsten zu hinterlassen, in der sie auch ihre Beweggründe für das Testament erläutern. Dies ist gut gemeint, kann aber juristisch zu einem heillosen Durcheinander führen.Denn Testamente können wegen eines sogenannten Motivirrtums beim Erblasser angefochten werden. Hierzu formuliert das Gesetz in § 2078 Abs. 2 BGB, dass eine Anfechtung möglich ist, wenn der Erblasser zu einer letztwilligen Verfügung „durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands“ bestimmt worden ist. Wenn der Erblasser nun in einer Videobotschaft erklärt, warum er jemanden bedacht hat, so stellt sich nach seinem Ableben die Frage, ob dieses Motiv so wichtig war, dass die letztwillige Verfügung auch dann noch Bestand haben soll, wenn sich herausstellt, dass der Erblasser mit seinen Erwartungen falsch lag.Beispiel: Im Testament hat der Erblasser das Ferienhaus in Südtirol seiner Tochter vermacht. In der Videobotschaft erwähnt er, dass er dies getan habe, weil er davon ausgeht, dass sie auch künftig mit ihrer Familie dorthin fährt. Stattdessen verkauft die Tochter das Ferienhaus. Ihr Bruder erklärt aufgrund dessen die Anfechtung des Vermächtnisses, die Tochter verteidigt sich damit, dass ihr Vater ihr das Haus so und so vermacht hätte. Hierzu müssen dann Zeugen vernommen werden, der Ausgang des Prozesses ist ungewiss.Daher gilt es festzuhalten:1. Eine Videobotschaft kann ein klares und fachmännisch formuliertes Testament nicht ersetzen, darin geäußerte Wünsche sind rechtlich unverbindlich.2. Im schlimmsten Fall kann sie aber ein Testament anfechtbar machen. Deshalb sollten in einer Videobotschaft testamentarische Verfügungen am besten nicht erwähnt und schon gar nicht kommentiert werden. Im Zweifelsfall sollte die Videobotschaft ebenso wie das Testament mit einem Fachanwalt für Erbrecht abgestimmt werden.Diese Grundsätze gelten im Übrigen nicht nur für Videobotschaften, sondern auch für Briefe, mit denen der Erblasser seine Motive für die Testamentsgestaltung erklären möchte.

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Neue Förderung: Immobilienerwerb von Familien

Mit einem neuen Förderprogramm soll nach dem Willen des Bundesbauministeriums der Immobilienerwerb junger Familien unterstützt werden. Abhängig von der Zahl der Kinder sind Fördersummen von bis zu 20.000 Euro für Familien mit bis zu 70.000 Euro Brutto- Jahreseinkommen in der Diskussion. Nach einer Umfrage stehen 52 Prozent der Befragten einer solchen Bauförderung positiv gegenüber, 16 Prozent lehnen diesen Vorschlag ab.

Quelle:
www.immowelt.de

Deutsche sind Muffel bei Alarmanlagen

15,5 Prozent der Privathaushalte in den USA verfügen über Alarmanlagen zum Einbruchschutz. In Großbritannien lassen sich 6,8 Prozent und in Frankreich 4,5 Prozent aller Haushalte durch eine Alarmanlage schützen. Absolutes Schlusslicht bei Alarmanlagen ist Deutschland. Nur 0,5 Prozent verfügen über eine Alarmanlage im Haushalt.

Quelle: tdx

Einbruchsrisiko in Bundesländern höchst unterschiedlich

Die statistische Wahrscheinlichkeit, von einem Einbruch betroffen zu werden, fällt in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich aus. In Bayern lag im Jahre 2016 die Häufigkeitszahl bei 58 Einbrüchen pro 100 000 Einwohner und damit am niedrigsten im ganzen Bundesgebiet. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein- Westfalen fiel im gleichen Zeitraum das Einbruchsrisiko rund fünfmal höher aus.

Quelle: Bay. Hausbesitz.-Zeitung 4/2017

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2017

Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 wurde vereinbart, dass dieser regelmäßig überprüft und an die Entwicklung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns angepasst wird. Nun ist mit Wirkung zum 01.01.2017 eine Erhöhung von bislang 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro je Stunde erfolgt. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Arbeitnehmer, die bislang eine Vergütung unter diesem Satz erhalten haben, nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe des angehobenen Mindestlohns erhalten.

Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050

Das Ziel der Bundesregierung ist ehrgeizig: Bis 2050 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand Realität sein. Bis 2050 soll der nichterneuerbare Primärenergiebedarf, bezogen auf das Ausgangsjahr 2008, um mindestens 80 Prozent reduziert sein. Als Meilenstein für dieses ehrgeizige Ziel ist das Jahr 2030 autorisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die energetische Güte nach einer Modernisierung nicht mehr als 40 Prozent über dem Neubaustandart liegen.

Quelle: Süddeutsche

Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten

Händler mit einer Verkaufs- oder Versandfläche von mehr als 400 Quadratmeter für Elektronik müssen aufgrund des neuen Elektro- und Elektronikgesetzes kostenlos Elektro-Kleingeräte wie Handy, Föhn oder Rasierapparat zurücknehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Bei Großgeräten wie Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine besteht eine solche Rücknahmepflicht nur, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird.

Hohe Steuerbelastung in Deutschland

Die Belastung der Arbeitseinkommen steigt in Deutschland immer weiter an. Mittlerweile muss ein alleinstehender Durchschnittsverdiener 49,4 Prozent an Steuern und Sozialabgaben abführen. Nur Belgier zahlen laut der aktuellen OECD-Steuerstudie mehr. Günstiger kommen verheiratete Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern weg. Diese haben mit „nur“ 34 Prozent Steuerbelastung unter den 35 OECD-Staaten die neunthöchste Belastung.

Quelle: Handelsblatt vom 11.4.2017

Wohnstatistik

50,7 Prozent der Bevölkerung wohnen in einer ihnen gehörenden Immobilie. Im regionalen Vergleich liegt der niedrigste Anteil der Bevölkerung mit Wohneigentum in Berlin mit lediglich 17,7 Prozent, derweil im Saarland 65,9 Prozent der Bevölkerung in Wohneigentum leben. Die Deutschen verfügen pro Person durchschnittlich über 44,5 Quadratmeter Wohnfläche. Die monatliche Bruttokaltmiete liegt im Bundesdurchschnitt bei 6,72 Euro/m2. Der Anteil der Bruttokaltmiete am verfügbaren Haushaltseinkommen beträgt etwa 27 Prozent.

Quelle: StBa/ Mikrozensus

Erwerbsfähige müssen für mehr Rentner aufkommen

Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbsfähigen verschiebt sich in Deutschland schon bis 2035 gravierend – aus drei Gründen: Die Geburtenrate pendelt schon seit Jahren um 1,4 Kinder pro Frau. Die Lebenserwartung ist deutlich gestiegen. Und: In den kommenden Jahren bis Mitte der 2030er geht die Babyboomer-Generation der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 in Rente. Schon 2035 kommen daher auf einen Rentner nur noch zwei Erwerbsfähige, die dessen Altersversorgung erwirtschaften müssen. Heute stemmen diese Aufgabe immerhin noch rund drei 20- bis 64-Jährige. An dieser Verschiebung der Altersstruktur ändert auch die aktuelle Zuwanderung vorwiegend jüngerer Menschen nichts.

Aus Wirtschaft 2/2017, Quellen: Statistisches Bundesamt; Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 2016