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Sicherheitswochen 2017

Vorsicht vor unbekannten Links

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Maxdome konnte als einzige Firma mit seiner Datenschutzerklärung überzeugen.

Kriminelle nutzen Messenger zum Datendiebstahl

Es ist eine kurze Botschaft von einem Facebook-Kontakt über den Facebook-Messenger. „Schau dich an“, oder schlicht „Du?“, gefolgt von einem vermeintlichen Link zu einem Video. Wer draufklickt, sieht aber kein Video, sondern riskiert Datenklau. Wer Nachrichten wie diese von Kontakten über den Facebook-Messenger zugeschickt bekommt, sollte sie auf keinen Fall öffnen, warnt die Polizei.Hinter den Nachrichten steckt nämlich ein Versuch, an die Zugangsdaten von Facebook-Nutzern zu kommen. Die Wege dahin sind vielfältig. Mal öffnet sich nach dem Klick auf den Link eine gefälschte Facebook-Seite, über die man sich einloggen soll.

Sicherheitswochen 2017

Die Zugangsdaten landen dann bei den Betrügern und können missbraucht werden. In anderen Fällen werden Nutzer aufgefordert, zusätzliche Software auf dem Rechner zu installieren, um die vermeintlichen Videos anzusehen. Dabei handelt es sich in der Regel um Spionagesoftware oder Schlimmeres.

Der Rat der Polizisten: keine Zugangsdaten eingeben und keinesfalls unbekannte Programme installieren. Stattdessen sollten lieber die Absender der Nachrichten informiert werden – am besten auf anderem Weg als über den Facebook-Messenger. Ihre Facebook-Konten könnten nämlich bereis kompromittiert sein, sodass Nachrichten ohne Wissen der Kontoinhaber versandt werden.


68 Prozent der deutschen Smartphonebesitzer nutzen den Messenger Whatsapp.

Der alleinige Empfang solcher Nachrichten ist nicht gefährlich, versichern Experten der Polizei. Haben Nutzer allerdings schon Zugangsdaten nach Erhalt solcher Nachrichten eingegeben oder Software heruntergeladen, sollten sie sehr schnell reagieren. Soweit möglich, sollten sie das Smartphone oder den Computer mit aktueller Antivirensoftware prüfen. Außerdem muss das Facebook-Passwort geändert werden – damit die Nutzer nicht selbst unwissend zum Absender solcher Nachrichten werden.

Das geht wie folgt: Der Nutzer loggt sich über www.facebook.com in sein Konto ein und wählt oben rechts in der Menüleiste das kleine Dreieck-Symbol aus und klickt auf „Einstellungen“. Im folgenden Menü muss dann links der Bereich „Sicherheit und Login“ ausgewählt, anschließend das Passwort geändert werden.

IM TEST

Hintertürchen beim Datenschutz

Die Aussagekraft der Bestimmungen von Onlineunternehmen ist in der Regel ungenügend

Von 16 überprüften Datenschutzerklärungen bekannter Internetdienste, die eine Zustimmung für die Nutzung einfordern, ist aus Verbrauchersicht keine Regelung wirklich aussagekräftig. Die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass bei den Bestimmungen in der Regel weniger der Datenschutz von Verbrauchern im Vordergrund steht als vielmehr die Berechtigung zur Weiterverwertung ihrer persönlichen Angaben durch das jeweilige Onlineunternehmen. So verkehrt sich die Aussage der Überschrift „Datenschutzbestimmungen“ häufig ins Gegenteil.

Welche Daten bei der Nutzung erhoben werden, sollte der Anbieter möglichst genau auflisten. Im Test schnitt in dieser Hinsicht einzig das Video-on-Demand-Portal Maxdome von ProSiebenSat.1 Media vorbildlich ab. Andere Anbieter bleiben bei der Auflistung im Vagen und nennen nur „Beispiele für personenbezogene Informationen“. Offen bleibt, was genau gespeichert wird. Microsoft etwa teilt mit, dass die bei der Nutzung seiner Dienste anfallenden Daten „verknüpft“ werden. Das beinhaltet Mails über Outlook, Internettelefonate über Skype oder auch Suchanfragen über Bing. Aus Sicht von Verbraucherschützern sollte jedoch nur so viel wie nötig gespeichert werden. Dass Microsoft am Ende seiner juristisch verschwurbelten Nutzungsbestimmungen erklärt, bei Onlinespielen über die Spielekonsole Xbox den Chat und die Gespräche stichprobenartig zu überwachen, greift in Persönlichkeitsrechte ein.

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Microsoft fiel den Testern negativ durch verschwurbelte Nutzungsbestimmungen auf.

Information über Art der Datenerhebung fehlt oft

Welche und wie viele persönliche Daten der Anbieter erfasst, hängt letztlich von der Dienstleistung ab. Eine vollständige Auflistung der Daten wäre angebracht, aber auch die Information darüber, wie die Daten erhoben werden. Einige erfassen die Anbieter bei der Kundenregistrierung, andere mit technischen Hilfsmitteln wie etwa dem Gefälltmir-Button bei Facebook. Auch Cookies sammeln permanent Nutzungsgewohnheiten oder Suchanfragen. Ohne Cookies sind viele Dienste gar nicht nutzbar, so dass Kunden der Datensammlung kaum entgehen können. Die Unternehmen greifen nicht immer nur zu Werbezwecken auf Daten zurück. So wird beim Otto-Versand etwa an den Baur-Versand und an Sport-Scheck weitergegeben, wenn ein Kunde nicht zahlt. Das kann dazu führen, dass der Kunde dann dort keinen Kauf auf Rechnung mehr tätigen kann.

TIPP

Vermeiden lässt sich die Datenpreisgabe kaum. Doch lassen sich Daten streuen. Dafür sollten für E-Mail, Internetrecherche oder für die Nutzung sozialer Netzwerke unterschiedliche Anbieter ausgewählt werden. Das gibt einzelnen Firmen weniger Wissen. Auch im Falle eines Datenlecks ist es besser, wenn sich die Informationen nicht bei einem Anbieter konzentrieren. Allerdings muss der Kunde dann vermehrt mehrseitige Datenschutzbestimmungen lesen.