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Sicherheitswochen 2017

Wer haftet im Brandfall?

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Der Continental Winter Contact TS 860 konnte die Tester überzeugen.

IM TEST

In jedem vierten Brandfall ist ein Privathaushalt betroffen. Allerdings sind die Bewohner oft unzureichend dagegen gewappnet. Vorbeugen lässt sich mit der Installation von Rauchmeldern und der Anschaffung eines Feuerlöschers. Doch gerade bei Mietobjekten herrscht häufig Unsicherheit oder auch Uneinigkeit darüber, welche Kosten Mieter und Eigentümer zu tragen haben. Nach einem vom Mieter fahrlässig verursachten Brandfall ist die Rechtslage indes klar: Der Vermieter hat die Schäden zu beheben, weil er für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich ist.Rückt die Feuerwehr trotz Fehlalarms aus, so ist der Einsatz kostenlos, wenn die oder der Anrufer tatsächlich von einem Notfall ausgegangen sind.BrandschutzkonzepteNach dem Brand in einem Londoner Hochhaus im Frühjahr dieses Jahres haben deutsche Brandschutzexperten die hierzulande herrschenden strengeren Brandschutzregeln gelobt. Danach darf ein Gebäude ab 22 Metern Höhe nicht mit brennbarem Material gedämmt werden. Doch was ist mit weniger hohen Häusern? Der Deutsche Feuerwehrverband rät zu „grundsätzlich besonnenem Einsatz von Dämmmaterial“. Zwar gebe es mittlerweile schwer entflammbare Stoffe, sagt Verbandsvizepräsident Hachemer, doch brennen würden dieses Material am Ende auch. Eine Alternative sei Mineralwolle, die jedoch für optimalen Dämmschutz nicht feucht werden dürfe. Auch das Einbauen von Riegeln zum Schutz vor Fassadenbränden biete nicht immer umfassenden Brandschutz, etwa bei zu hohen Flammen.Für Bauherren privater Einfamilienhäuser ist eine professionelle Brandschutzplanung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Etwas anderes gilt für größere Neubauten oder auch die Nutzungsänderung älterer Gebäude, wo in jedem Fall ein Sachverständiger zurate gezogen werden muss. Grundsätzlich sollte das Tragwerk eines Gebäudes einem Feuer mindestens neunzig Minuten Stand halten.

Sicherheitswochen 2017

Allgemeines Vorbeugen

Greifen beispielsweise Kerzenflammen auf Mobiliar über, sollte schon vor eigenen größeren Löschversuchen die Feuerwehr gerufen werden. Ist der Zimmerbrand im fortgeschrittenen Stadium, sollten die Bewohner bei der Flucht die Tür hinter sich schließen, um zu vermeiden, dass das Feuer auf andere Teile der Wohnung übergreift. „Auch eine normale Zimmertür hält einem Vollbrand mindestens 15 Minuten stand“, sagt Brandschutzexperte Frank Hachemer.

Wichtig sei, dass der primäre Fluchtweg, das Treppenhaus, frei sei. Sperrige Gegenstände sollten zu keiner Zeit dort stehen oder aufbewahrt werden. Überhaupt sei Entrümpeln eine gute Präventionsmaßnahme, sagt Hachemer. So sollten Keller und Dachböden nicht allzu voll stehen mit brennbarem Sperrmüll.

Eigentümer von Häusern in schmalen Straßen oder mit engen Innenhöfen sollten dafür Sorge tragen, dass der Feuerwehr im Notfall keine größeren Hindernisse im Weg stehen. Bei Altbauten mit Holztreppenhäusern sollten außen Feuerleitern angebracht sein. „Denkmalschutz und Brandschutz schließen sich nicht aus“, betont Hachemer.

In größeren Wohnhäusern oder auch in Bürogebäuden gibt es häufig Brandschutztüren, in deren Bereich auch keine Kinderwagen abgestellt werden dürfen. Brandschutztüren sollten immer geschlossen sein. Wer sich nicht daran hält, muss schlimmstenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Einen Feuerlöscher in Privathäusern zu haben ist nicht verpflichtend. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, sollte jedoch auf den richtigen Inhalt achten: „Für Wohnräume eignen sich im Grunde nur Schaumlöscher und nicht etwa Pulverlöscher, die mit ihrer gewaltigen Wolke aus Löschsalzen einen enormen Löschmittelschaden anrichten können“, sagt Hachemer, der seit 30 Jahren ehrenamtlicher Feuerwehrmann ist.

Was Bürogebäude angeht, stehen Arbeitgeber Arbeitsstättenverordnung in der Pflicht, regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen und mindestens 5 Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen.

IM TEST

Ein gutes Profil für Schnee und Eis

Experten raten zu Wintermodellen, Ganzjahresreifen fielen im Test durch

Wer jetzt noch nicht auf Winterreifen umgestiegen ist, der sollte das schleunigst tun: Denn, so haben es die Untersuchungen der Stiftung Warentest in Zusammenarbeit mit dem ADAC ergeben, empfehlenswert sind ausschließlich Winterspezialisten – sprich ausdrücklich ausgewiesene Winterreifen. Den Allrounder, der zunehmend beliebter wird und der zu allen Jahreszeiten gute Fahreigenschaften bietet, gibt es in Wirklichkeit nicht. Das machen die Ergebnisse der jüngsten Winterreifentests deutlich. Zwar besteht keine ausdrückliche Winterreifenpflicht. Wer aber bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist oder andere behindert, weil er beispielsweise liegen geblieben ist, der riskiert ein Bußgeld, mitunter sogar einen Punkt in Flensburg.

In der Kleinwagen- (185/65) und Mittelklasse (225/45) konnten die Experten zuletzt offenbar nur drei Modelle sowohl bei trockener Fahrbahn als auch bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee und Eis überzeugen: der Dunlop Winter Sport 5 für Autos der Mittelklasse sowie der Goodyear Ultragrip 9 und der Michelin Alpin für Kleinwagen.

Wer haftet im Brandfall?-2
Der Nankang Snow SV-2 fiel auf nasser Fahrbahn im Test durch.

Wer partout auf den Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen verzichten will und stattdessen weiterhin auf Ganzjahresreifen setzt, der ist laut Testberichten bei einem Mittelklassefahrzeug (205/55) mit dem Michelin Cross Climate und dem Vredestein Quatrac 5 gut bedient. Wobei der Michelin-Reifen bei trockener und nasser Fahrbahn zu guten, der Vredestein nur zu befriedigenden Ergebnissen kam. Bei Mittelklassefahrzeugen mit der Reifengröße 195/65 brachten der Continental Winter Contact TS 860, der ESA-Tecar Super Grip 9 und der Kleber Krisalp HP 3 die besten Ergebnisse. In der Klasse für kleine SUV (215/65) wurde lediglich der Dunlop Winter Sport 5 „gut“ bewertet.

Ausreichende bis mangelhafte Ergebnisse

Besser die Finger lassen sollten Klein- und Kompaktwagenfahrer laut Testbericht vom Firestone Winterhawk 3 und dem Kleber Krisalp HP 2. Beide fielen bei nassen Straßenverhältnissen durch und waren auch im Gesamtergebnis „mangelhaft“. Bei den Mittelklassewagen schnitten der Matador MP92 Sibir Snow, der BF Goodrich G-Force Winter und der Semperit Master-Grip 2 insgesamt nur mit ausreichend ab.

TIPP

Alle Winterreifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt werden, müssen mit dem neuen „Alpine“-Symbol ausgezeichnet sein – einem dreigezackten Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann künftig nicht mehr aus, erfüllt aber übergangsweise (bis 30. September 2024) noch die Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schnee und Schneematsch. Dem „Alpine“-Symbol liegen höhere Sicherheitsstandards zugrunde.