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Willkommen in der Gemeinde Ilsede

Fingerhut Haus: „Wir bauen nicht nur Ihr Haus. Wir bauen ein Zuhause!“

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Das Satteldachhaus Solaris überzeugt fürs Leben. Foto: privat

Fingerhut Haus in Ilsede:

Der Traum vom eigenen Haus ist ungebremst. In Deutschland entscheiden sich Bauherren immer häufiger für ein modernes und energiesparendes Fertighaus. Im letzten Jahr erreichte der Fertigbau erstmals 20 Prozent Marktanteil in Deutschland. Im Vergleich zum Gesamtmarkt ist der Fertighausanteil sogar überproportional gestiegen.

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Thomas Kirchmann, Vertriebsleiter Nord Fingerhut Haus

Der wichtigste Baustein für den Erfolg des eigenen Traumhauses sind Teamwork und Leistungsfähigkeit des Baupartners. Hier heißt es, sich die Zeit nehmen, um das gewünschte Haus zu planen. Für den Gesamtablauf, von der Erstellung der Bodenplatte, dem Hausaufbau bis zur Abnahme und darüber hinaus gilt: „Sie können sich auf uns verlassen. Seit 115 Jahren steht Fingerhut Haus für mehr als individuelle Wohn(t) räume – für ein Zuhause“, sagt Thomas Kirchmann, Vertriebsleiter Nord bei Fingerhut Haus.

Musterhauskunde werden

Wer kann besser über den Bauverlauf berichten als Fingerhut-Bauherren? Wo bekommen Sie bessere Einblicke über die Leistungsfähigkeit und Qualität Ihres künftigen Zuhauses? „Für das Frühjahr 2019 haben drei Baufamilien die Möglichkeit, sich als Musterhaus-Kunden zu bewerben und von Preisvorteilen zu profitieren“, informiert Kirchmann im Beratungszentrum Ilsede.

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Holz ist Lebensqualität

Nachhaltig, langlebig und ökologisch: Fingerhut baut ausschließlich mit heimischen Hölzern aus zertifiziertem Anbau. Ausgewählt nach strengen Qualitätsanforderungen kommen nur beste Qualitäten ins Haus – dafür steht die Fingerhut-Qualitätsgarantie.

„Wir bauen Häuser fürs Leben. Hundertprozent individuell und von bester Qualität, Bautradition made in Germany“, so Kirchmann. bik

Anfechtung eines Erbvertrages wegen enttäuschter Erwartungen?

Anwalt Gunther Schnerwitzki betreibt Kanzlei im Park im Gewerbepark Groß Bülten:

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Gunther Schnerwitzki ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erb-, Familien-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Seit vielen Jahren berät er erfolgreich Privatmandanten und mittelständische Unternehmer im Großraum Peine/Hildesheim/Braunschweig/Hannover und vertritt Ihre Belange vor Gericht.

Gerne wird zum Mittel des Erbvertrages gegriffen, um erbrechtliche Vereinbarungen schon zu Lebzeiten unter Beteiligung der potentiellen Erben zu regeln.

Dabei hat jeder Erblasser eigene Gedanken, welche Ziele er mit einem Erbvertrag erreichen möchte. Kürzlich musste sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Erbvertrag angefochten werden kann. Die Anfechtung wurde damit begründet, dass der Erblasser davon ausgegangen sei, die erbvertragliche Vereinbarung vor dem Hintergrund getroffen zu haben, bis zu seinem Tod in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Der Erbvertrag enthielt hierzu selber keine Angaben.

Das Gericht entschied letztlich, dass der Vertrag nicht wirksam angefochten worden sei, weil nicht bewiesen wurde, dass wesentliche Bedingung für den Abschluss des Erbvertrages die häusliche Pflege gewesen sei. Die Erblasserin wurde jedenfalls in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht, ob diese Unterbringung auf Druck und gegen den Willen der Erblasserin geschehen war, konnte im Nachhinein ebenfalls nicht mehr geklärt werden. Fälle wie dieser zeigen, dass bei der Regelung des Nachlasses immer danach zu fragen ist, wie die persönlichen Verhältnisse und die Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten geregelt werden sollen. Erst vor diesem Hintergrund kann über letztwillige Verfügungen in Form von Erbverträgen und Testamenten sinnvoll entschieden werden. Sonst drohen starke negative Konsequenzen für das persönliche Wohl des Erblassers. bik