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Neues Baugebiet in Edemissen: „Oppermanns Mühle”

Neue Baugrundstücke in Edemissen – Vermarktung startet jetzt

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Ab sofort bietet die Gemeinde Edemissen 31 neue Baugrundstücke im Baugebiet „Oppermanns Mühle“ an. Photowerk

Gemeinde Edemissen bietet 31 Grundstücke zum Verkauf an

Edemissen. Interessenten gab es immer schon viele, Baugrundstücke leider längere Zeit nicht. Das hat nun ein Ende. Die Gemeinde Edemissen bietet ab sofort 31 Baugrundstücke im Zentralort Edemissen zum Verkauf an. Das Baugebiet „Oppermanns Mühle“ liegt im Nordwesten der Ortschaft in der Nähe des Kreisels entlang der L 320 in Richtung Abbensen und der Eddesser Straße in Richtung Berkhöpen und Eddesse.Edemissen ist das Grundzentrum im Norden des Landkreises Peine und ein beliebter Wohnstandort. Zentral gelegen im Dreieck Braunschweig – Hannover – Wolfsburg hat Edemissen dennoch die Natur unmittelbar vor der Haustür. Die hervorragende Infrastruktur mit Lebensmittel-, Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben, Ärzten, Apotheken und vielem mehr bietet eine gute Versorgung für die ganze Familie.

Neues Baugebiet in Edemissen: „Oppermanns Mühle”

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An der Ecke Oedesser Straße/ Eddesser Straße: die ehemalige Oppermann‘ sche Windmühle.

Moderne Kindertagesstätten, eine Grundschule sowie eine integrierte Gesamtschule bilden den Kern eines ausgezeichneten Bildungssystems. Nicht zuletzt durch ein vielfältiges Vereinsleben mit Veranstaltungen und Angeboten im ganzen Jahr ist Edemissen ein Ort mit hohem Wohnwert.

Häuslebauer, die gerne in dem schönen Ort ihr Eigenheim errichten möchten, können ab sofort bei der Gemeinde ihr Interesse an den Grundstücken bekunden. Die Baugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 110 Euro pro Quadratmeter veräußert. Die Grundstücksgrößen reichen von 532 bis 1130 Quadratmeter.

Im Kaufpreis ist der Erschließungsbeitrag enthalten. Die Grundstücke entlang des Lärmschutzwalles werden nur in Zusammenhang mit dem angrenzenden Lärmschutzwall verkauft. Der Kaufpreis für die Lärmschutzwallflächen beträgt 1 Euro pro Quadratmeter Der Lärmschutzwall wird von der Gemeinde Edemissen errichtet und bepflanzt.

Bewerbungen um ein Baugrundstück müssen schriftlich unter Verwendung des von der Gemeinde bereitgestellten Bewerbungsbogens bis zum 15. Juli 2018 erfolgen.

Sofern nicht mehr Bewerber als Grundstücke vorhanden sind, wird die Reihenfolge der Bewerberzugriffe auf die Grundstücke ausgelost.

Im Überzeichnungsfall wird die erste Hälfte der Baugrundstücke im Baugebiet nach den definierten Vergabekriterien vergeben. Die zweite Hälfte der Baugrundstücke im Baugebiet wird durch Losverfahren entschiedene Rangfolge vergeben.

Alle Unterlagen sind ab sofort auf http://www.edemissen.de/index.php/component/content/article?id=163 online einseh- und herunterladbar. Alle Informationen werden zusätzlich im gemeindlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht.
http://www.edemissen.de/